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MMW, Iko Chmielewski, Schulstr. 10, 26316 Varel, Tel. 04451 83560


 


 

Stadt Varel

-Der Bürgermeister-


 

                                                                                        20.01.2015

Antrag zum Entwicklunskonzept Dangast: 


 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

 

 

kurz nach Abschluss des Verkaufsvertrages beantragt der Investor nun bis 25 % der erworbenen Flächen in Dangast für Dauerwohnzwecke nutzen zu dürfen. 


 

Doch das widerspricht allem, was vorher gesagt, geplant und vertraglich fixiert wurde.  

Hier der von mir mündlich im Eigenbetriesaussuss gestellte Prüfauftrag  als Fragen:

          


 

Frage 1:

Aber was ist mit einem Wertgutachten, das aufgrund der touristischen Nutzung zu einem bestimmten Quadratmeterpreis kommt?  Muss man hier nachbessern? 


 

Frage 2: 

Und was ist mit dem Verkaufsvertrag? Nach meiner Meinung gibt er klar vor, dass eine Änderung des Vertrages (hier das Abweichen von der ausschließlich touristischen Nutzung der Flächen) vom Rat beschlossen werden muss (ggf. auch Neubewertung des Verkaufspreises).


 

Im Eigenbetriebsausschuss bestand ferner auch Unklarheit, ob der Eigenbetriebsausschuss, vor weiteren Beschlüssen (z.B. vor einer baurechtlichen Genehmigung im Planungsausschuss) in anderen Gremien erst seine Beschlüsse (Entwicklungskonzept) ändern muss, falls man dem Investor eine abweichende Nutzung einer Bebauung ermöglichen möchte.  Die Flächen gehörten dem Eigenbetrieb und dieser hat sie unter der Prämisse des Entwicklungskonzeptes verkauft. Es ist also keine rein baurechtlichen Frage!

 


 

Frage 3:

Muss der Eigenbetriesaussuss zuerst seine Entwicklungsplanung (Konzept incl. Finanzplanungen) ändern bevor ein anderes Gremium den gültigen Beschluss aus Versehen aushebelt?


 


 

Frage 4:

Die Neuausrichtung des touristischen Konzeptes wäre auch mit Abstrichen bei den Einnahmeewartungen bei der Kurtaxe (bis zu 70.000,- Euro p.A. ) verbunden. Diese positiven Einnahmeerwartungen mindern natürlich die Verlustzuweisungen in der Wirtschaftsplanung 2016/217 der Stadt Varel -   wie ist das im Hinblick auf die Versprechen im Entschuldungsvertrag und dem Entschuldungsplan zu bewerten, darzustellen bzw. zu kompensieren? 


 

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen. 


 

Mit besten Grüßen 


 

Iko Chmielewski


 


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