Seefahrer, Museumteam, Wählergruppe, Aktionskünstler, Chorsänger, Theatermacher, Piloten und Idioten und natürlich Freunde

Der Planungsausschuss hat sich Dienstag einstimmig dafür ausgesprochen (exemplarisch) für das Viertel "Windallee/Lohstraße/Oldenburger Straße" eine Satzung erarbeiten zu lassen, die den städtebaulichen Charakter im Gründerzeitviertel erhält. 

Die Vorgehensweise ist dabei klassisch. Da für diese zusätzliche Aufgabe (Erstellung einer Satzung) im Planungsamt (anders als in der Kämmerei) keine Personalkapazitäten in der Stadt frei sind, wird nun zunächst ein externes Ingenieurbüro per Ausschreibung gesucht, das dann  eine Satzung ausarbeitet. Natürlich werden die Besitzer der Gebäude mit einbezogen wenn die Erhaltungsziele definiert werden.

Die MMW hat in der Vergangenheit wiederholt bedauert, dass es in einigen Quartieren (z.B. Dangast, Windallee oder Vareler Hafen) keine  Möglichkeit für den Planungsausschuss gab etwaige Bausünden oder Veränderungen, die ein ganzes Gebiet in ihrem Charakter beschädigen, zu verhindern oder zumindest zu moderieren. 

Wir hatte schon des öfteren angeregt und beantragt, sich dem Thema Gestaltungssatzung und Baumschutzsatzung zu nähern. Insofern begrüßt die MMW den Wechsel der Sichtweise hinsichtlich der Erhaltung von Baukultur in Varel als wichtigen ersten Schritt.

Nun ist eine wirkliche Erhaltungssatzung eine Rechtsgrundlage um in den Bereichen ihrer Gültigkeit Veränderungen an Gebäuden in eine bestimmte Bahn  (z.B. durch die Gebäudekubatur, Dachformen, Details der Fassaden- und Dachgestaltung oder die Fensteraufteilung) zu lenken. Also durchaus auch Dinge, die sich durch die Festsetzungen in einem Bebauungsplan verbindlich regeln lassen könnten. 

Tenor der angestrebten Satzung ist, die Gebäudeeigentümer müssten auf individuelle Freiheiten und Rechte zu Gunsten einer Gesamtwirkung und Werterhalts des Viertels verzichten.  Fazit ist - eine Satzung oder die Verschärfung der textlichen Festsetzungen in einem gültigen Bebauungsplan lassen sich nur mit und nicht gegen die Anwohner entwickeln.

Natürlich wird ein externes Ingenieurbüro seinen Satzungsentwurf in ein bis drei Gesprächsrunden mit den Eigentümern und Anwohnern diskutieren und ggf. nicht durchsetzbare Entwicklungsziele wieder aus dem Entwurf herausstreichen. Im Übrigen ein Ansatz, den der Beschuss von Dienstag schon vorweg nimmt. Lt. Beschluss geht es nicht um eine wirkliche Erhaltungsatzung, denn Umbau, Abriss und Neubau sollen im Auftaktviertel "Windallee" auch weiterhin möglich sein.

Trotzdem ist es ein richtiger Ansatz,  zumal während des numehr angeschobenen Prozesses für ein Jahr keine unliebsamen Veränderungen mehr durchgeführt werden können. Doch was ist mit den anderen wertvollen Vierteln mit unverwechselbarem Charakter??? 

So eine aufwendige Auftragsvergabe an ein externes Ingenieurbüro wird sich vermutlich nicht so schnell auf andere Gebiete übertragen lassen, zumal der Erfolg (die Wertigkeit der Satzung)  noch ungewiss ist. 

Da der Erfolg (Akzeptanz) einer solchen selbstbindenden Satzung ohnehin von den beteiligten Bürgern abhängig ist, frage ich mich, ob es nicht Vorteilhaft wäre, wenn die Bürgerschaft eines bestimmten Quartiers nicht selbst aktiv werden würde. Damals, als z.B. in Dangast ein hässlicher Verkaufscontainer aufgestellt werden sollte, waren etliche Anwohner und die Dorferneuerung doch sehr geschockt, dass man diese Maßnahme rechtlich nicht versagen konnte, da eine entsprechende Satzung oder textliche Festsetzung im Bebauungsplan fehlte. 

Ähnliche Probleme -denke ich- kennt auch die Interessengemeinschaft Vareler Hafen. Also ich würde mich jedenfalls freuen, wenn Bürger nicht abwarten, ob oder bis Politik Ihnen einen Vorschlag präsentiert, sondern umgekehrt ihre Vorstellungen zur Entwicklung ihres Quartiers selbst definieren. 


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.