MMW und Grüne Bündnis 90, c/o Iko Chmielewski, Schulstr. 10, 26316 Varel, Tel. 04451/83560
Walter Langer, Achter de Gast 11, 26316 Varel Tel. 04451/957825
08.05.2008
Antrag für die nächste Ratssitzung
Hiermit beantragen wir eine Grundsatzdiskussion über den zukünftigen Umgang mit gesunden Straßen- und sonstigen Bäumen im öffentlichen Bestand, an deren Ende ein Kriterienkatalog stehen soll unter welchen Bedingungen Bäume auf Antrag gefällt werden dürfen.
Begründung:
Wir sind der Meinung das Politik verlässlich sein muss. Also bei ähnlicher Sachlage zu gleichen Beschlüssen kommen muss. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, unter welchen Rahmenbedingung die Stadt Varel gesunde Bäume fällen lässt und kostspielige Neuanpflanzungen vornimmt.
An dieser Stelle müssen wir feststellen, dass selbst uns als Politiker die genau Argumentationslogik der Mehrheitspartei im Fall Bürgermeister – Osterloh - Str. verschlossen blieb.
Zwar haben wir in der Diskussion Schlagwörter wie:
Beschädigung von Eigentum,
Verkehrsgefährdung,
Fahrbahnverschmutzung,
Bürgerwille und
Gesundheit
Vernommen, wir können aber daraus allein keine nachvollziehbaren Kriterien und Gewichtung ableiten, auf welcher Grundlage den einzelnen „Argumenten" Ausschlag gegeben wurde um die Fällung der Bäume zu rechtfertigen und zu beschließen.
Deshalb muss ein Kriterienkatalog erstellen, der in Zukunft als Handlungsfaden derartige Entscheidungen objektiv nachvollziehbar macht.
Gleichwohl wollen wir von vornherein unsere Haltung klar stellen:
1. Das „Argument" Pollenflug kann für eine Fällung nicht herangezogen werden, da es von vornherein auf fast alle Pflanzen zutrifft und eine Ausrottung aller Allergieverursacher außerhalb unserer Möglichkeiten liegt.
2. Die „Verschmutzung" von PKW ´s und Fahrbahn liegt grundsätzlich in der Natur der Sache und muss deshalb ebenfalls von vornherein ausgeschlossen werden.
3. Der „Bürgerwille" kann allein für sich genommen ebenfalls nicht als Argument genommen werden. Hier kommt es doch eher auf die im Antrag vorgetragenen Argumente an. Dies sollen ja gerade durch unseren Antrag objektiv nachvollziehbar bewertet werden.
4. Die Gefahr für Leib und Leben und Verkehrssicherheit brauchen ebenfalls nicht als Argumente in den Rahmenkatalog aufgenommen werden, da die Stadt hier ohnehin verpflichtet ist rasch zu handeln. Was natürlich nicht automatisch das Fällen des Baumes bedeutet, sondern ggf. die Entfernung von überhängenden Ästen oder die Reparatur der Geh- und Fahrwege.
Mit freundlichen Grüßen
Iko Chmielewski und Walter Langer