MMW, Iko Chmielewski, Schulstr. 10, 26316 Varel
Stadt Varel
-Der Bürgermeister-
11.06.2007
Sehr geehrter Bürgermeister,
im Rahmen Ihrer Prüfung des "Handlungskonzeptes Dangast" möchte ich Sie bitten, folgende Fragen eindeutig und rechtlich zuverlässig zu beantworten:
1. Bitte klärten Sie mit der Treuhand, ob die Stadt Varel nach der Schließung der alten Kuranlage und der Überleitung aller verbleibenden touristischen Einrichtungen in PPP-Projekt überhaupt noch berechtigt ist, eine Kurtaxe zu erheben.
Wenn ja! Wie hoch ist der verbleibende kurbeitragsfähige Aufwand, den wir geltend machen können?
Und wie hoch ist das Einnahmenpotenzial, das sich aus der Beitragskalkulation für die Stadt erbeben würde?
2. Das so genannte Handlungskonzept umreißt die Eigenkapitalausstattung der neu zu gründenden Projektgesellschaft nur sehr grob. Der "private Partner" soll 500.000,- € und die Stadt Varel die "Überlassung des Quellbades, Strandes und Campingplatzes" einbringen. In der letzten Sitzung konkretisierten Sie, dass die "Überlassung" sich ausschließlich auf das reine Nutzungsrecht am städtischen Eigentum bezieht.
Auf wie viele Jahre wird das Nutzungsrecht vergeben?
Mit wie viel Euro wird das Nutzungsrecht
a) .....für den Campingplatz und Strand pro Jahr bewertet?
b) .... für das defizitären Einrichtung Quellbad pro Jahr bewertet?
Geht das gewährte Nutzungsrecht bei Insolvenz in die Konkursmasse (für wie lange) ein?
Diese Information müsste von der Firma Aqualon kurzfristig nachgeliefert werden können, da ich davon ausgehen darf, dass die Bewertung des Eigenkapitals Voraussetzung und Sicherheit für die notwendige Kreditaufnahme von rund 4 Millionen Euro ist.
(Auf eine Geschäftsidee, die von vornherein sehr spekulativ und eigentlich defizitär ist, wird eine Bank wohl kaum einen Kredit ohne Sicherheiten gewähren?!)
3. Die Firma Aqualon sieht gerade in den Sichtbezügen zum Meer große Standortvorteile für die neue Wellnesseinrichtung. Leider wurde beim bisherigen Konzept keinerlei Aussagen darüber gemacht, welche Auswirkungen eine Deicherhöhung auf die viel gepriesen Sichtbezüge haben wird. Als Laie könnte man befürchten die zukünftigen Saunagäste könnten anstatt aufs Meer gegen eine Mauer gucken. Bitte stellen sie in einer einfachen Profilansicht die Höhen des geplanten zweigeschossigen Baukörpers im Vergleich zur notwendigen Deicherhöhung dar.
Ich bitte, um eine zeitnahe Beantwortung dieser und unserer schon im Mai gestellten Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Iko Chmielewski