MMW, Iko Chmielewski, Schulstr. 10, 26340 Varel
Stadt Varel
-Der Bürgermeister
26.10.2010
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit Ihrer Darstellung über die Kosten der Altersteilzeit verwirren Sie mehr als zur sachlichen Beurteilung der Wiederbesetzung der Stelle eines Sozialarbeiters ** beizutragen.
Ich hätte gerne von Ihnen eine sachliche Aufstellung der realen Kosten!
1.bezogen auf den eigentlichen Anspruch einer ATZ-Stelle – nämlich der Wiederbesetzung - wie es politisch vor zwei Jahren gewollt war.Nach meinen Kenntnissen entstehen der Stadt durch die AtZ keine Kosten und müsste sich die Sachlage folgendermaßen darstellen:
Die Stelle ( Stufe 6) kostete vor der ATZ ca. 54.000,- € pro Jahr8 x 2 = 108.000,- Euro
In der ATZ werden davon 83 % (85?) = 45.000,- Euro x 2 ausgezahlt 90.000,- Euro
Die Ersparnis wird in die Rücklage genommen 18.000,- Euro
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In der Freistellungsphase müssen die 45.000,- € p.a. weiter gezahlt werden = 90.000,- Euro
Zusätzlich88 muss die Stelle (Stufe1) wiederbesetzt werden – 36.000 ,- Euro x 2 +72.000,- Euro
Nun können die Ersparnisse aus den ersten zwei Jahren eingesetzt werden - 18.000,- Euro
und der Zuschuss* der Arbeitsagentur 18.000,- Euro p.a. x 2 - 36.000,- Euro
abgezogen werden.
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Kosten für die Stelle in der 2-jährigen Freistellungsphase also -wie gehabt- 108.000,- Euro
Ergo: Durch die ATZ und Wiederbesetzung wären uns normalerweise keine Mehrkosten entstanden.
Vermutlich hätten wir bei einer Wiederbesetzung sogar noch effektiv Kosten eingespart, weil bei meiner Beispielsrechnung nur die Kosteneinsparung durch den Stufenaufstieg berücksichtigt und die Besitzstandswahrung usw. des ehemaligen Stelleninhabers außer acht gelassen wurde.
2. bezogen auf die nicht Wiederbesetzung bedeutet dies, für den zweiten Teil - der Freistellungsphase
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In der Freistellungsphase müssen die 45.000,- € p.a. weiter gezahlt werden = 90.000,- Euro
Nun können die Ersparnisse aus den ersten zwei Jahren eingesetzt werden - 18.000,- Euro
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Kosten die die Stadt in den nächsten 2 Jahren 72.000,- Euro
bezahlen, ohne eine Leistung dafür zu bekommen .
Hier wird also für die nächsten zwei Jahre ordentlich Geld ohne Leistung verpulvert. Vor diesem Hintergrund ist die Einsparung der Stelle auf die nächsten 2 Jahre betrachtet kein Beitrag zur Haushaltssicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Iko Chmielewski
*) Beim Blockmodell erfolgt die Zahlung in doppelter Höhe, sobald in der Freistellungsphase der Arbeitsplatz wieder besetzt wird, da in der 1. Phase nichts bezahlt wurde .