21.09.2010
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktionen von SPD und MMW beantragen, den Personalkostenansatz des Jugendsozialarbeiters, der vor einigen Tagen in die Freistellungsphase der Altersteilzeit wechselte, in der bisherigen Höhe für eine Wiedereinstellung*) im Haushaltsplan für die Jugendpflege zu belassen. Ferner wird die Jugendpflege und Verwaltung aufgefordert, Konzeptvorschläge für eine Jugendarbeit außerhalb der Jugendzentren und damit verbunden eine entsprechende Stellenbeschreibung zeitnah vorzulegen.
Begründung:
Es gibt eine Vielzahl von Aufgabenbereichen in der Jugendarbeit, die bisher aus finanziellen Gründen nicht realisierbar waren (Streetworker, Informations- und Anlaufstelle, Vernetzung Schulsozialarbeit usw.). Das neue Konzept der Jugendpflege, die bisherige Arbeit des ehemaligen Stelleninhabers durch das Engagement von Jugendleitern und externe Kompetenzen neu und kostengünstiger zu reorganisieren, darf nicht dazu genutzt werden, die Stelle, einzusparen. Vielmehr ermöglicht die Umstrukturierung kostenneutral bisher nicht besetzte Aufgabenbereiche wahrzunehmen und die qualifizierte Jugendarbeit zu verbessern. Ferner sind wir der Auffassung, dass der von der Verwaltung vorgeschlagene Sparansatz auch dem Gedanken des Altersteilzeitgesetzes (§1 Grundsatz) widerspricht, wonach die Bundesagentur die Altersteilzeit fördert, um die Einstellung eines sonst Arbeitslosen Arbeitnehmer zu ermöglichen (wir bitten auch um eine rechtliche Bewertung dieses Teilaspektes.).
Die Antragsteller sehen einen zusätzlichen Bedarf im Bereich der aufsuchenden (aktiven) Sozialarbeit und damit in der präventiven Jugendarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Iko Chmielewski
Bei einer nicht Wiederbesetzung wird richtig Geld verbrannt - siehe http://www.menschenmüll.de/index.php?option=com_content&view=article&id=231:geld-verbrennen-ohne-leistung&catid=66:antrag-stadt&Itemid=100